Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 252/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - psychische Unfallfolge - psychoreaktive Störung in Form eines Vermeidungsverhaltens - Verletztenrente - MdE-Höhe: 10 vH
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - psychoreaktive Störung in Form eines Vermeidungsverhaltens - Begehren der Feststellung weiterer Unfallfolgen auf nervenfachärztlichem Gebiet sowie der Bewilligung einer Verletztenrente
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Rente - Höhe der MdE - Unfallfolgen - Busunfall - Vermeidung öffentlicher Verkehrsmittel - psychoreaktive Störungen in Form eines Vermeidungsverhaltens - keine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) - MdE von 10 v.H. angemessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 05.05.2010 - S 20 U 133/09
- LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 252/10
- BSG, 02.08.2011 - B 2 U 126/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R
Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 252/10
Hierbei sind die sogenannten "Erfahrungswerte" zu Grunde zu legen, die das Gericht nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 252/10
Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, das heißt nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 252/10
Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, das heißt nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).